Hinweise: Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG haben ein Wahlrecht, ob sie Umsatzsteuer abführen wollen. Entscheiden sie sich gegen die Abführung, benötigen sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Dementsprechend müssen sie auch im Impressum keine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer angeben. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmer häufig nicht ins Handelsregister eingetragen sind, so dass auch insoweit keine Angaben erforderlich sind. Besteht allerdings eine Registereintragung oder wurde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, sind die entsprechenden Angaben zu machen.